Deliktsfähigkeit (Strafrecht)

Deliktsfähigkeit, Strafrecht:

die Fähigkeit, eine Straftat zu begehen und für sie verantwortlich zu sein. Die Deliktsfähigkeit setzt in Deutschland mit Vollendung des 14. Lebensjahres ein (§ 19 StGB). Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kommt das Jugendstrafrecht, danach das allgemeine Strafrecht zur Anwendung. Täter zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr werden als

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