Ausländische Erwerbstätige

Ausländische Erwerbstätige, Bezeichnung für abhängig beschäftigte oder selbstständige Arbeitskräfte fremder Staatsangehörigkeit, die auf gegebener Rechtsgrundlage, d. h. Freizügigkeit innerhalb der Staaten der EU (einschließlich der Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation [EFTA] mit Ausnahme der Schweiz) oder Aufenthaltstitel (Ausländer) und Arbeitserlaubnis, im Gastland erwerbstätig sind.

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