Auskunftsverweigerungsrecht
Auskunftsverweigerungsrecht, das einem Zeugen zustehende Recht, auf bestimmte Fragen die Auskunft zu verweigern, im Unterschied zum Zeugnisverweigerungsrecht, das den Zeugen berechtigt, die Aussage insgesamt zu verweigern. Im Strafverfahren besteht ein Auskunftsverweigerungsrecht hinsichtlich solcher Fragen, deren Beantwortung den Zeugen oder einen Angehörigen der Gefahr einer Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfolgung aussetzen würde
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