Ausgleichungspflicht (Recht)
Ausgleichungspflicht, Recht:
1) Kollationspflicht, die Verpflichtung der Abkömmlinge, die als gesetzliche Erben zur Erbfolge gelangen, dasjenige, was sie von dem Erblasser zu dessen Lebzeiten als Ausstattung (insbesondere für Berufsausbildung oder Heirat) erhalten haben, bei der Auseinandersetzung untereinander zur Ausgleichung zu bringen (§§ 2050 ff. BGB: Ausgleichung von Vorempfängen und Vorleistungen); 2) Ausgleichungspflicht
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