Auflauf (Recht)

Auflauf, Recht:

im Ordnungswidrigkeitengesetz (§ 113) der mit Bußgeld bis 1 000 € belegte Tatbestand der »unerlaubten Ansammlung«, dem zufolge ordnungswidrig handelt, wer sich einer öffentlichen Ansammlung anschließt oder sich nicht aus ihr entfernt, obwohl ein Träger von Hoheitsbefugnissen die Menge dreimal rechtmäßig aufgefordert hat, auseinanderzugehen.

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