Ehrenamt
Ehrenamt, die Wahrnehmung eines öffentlichen Amtes beziehungsweise einer sozialen Aufgabe ohne Bezüge, gegebenenfalls mit Möglichkeiten zur Aufwandsentschädigung; in diesem Sinn auch gesetzlich geregelt, z. B. Tätigkeiten als Schöffe bei Gerichten, als Wahl-, Bewährungs- oder Erziehungshelfer oder in verschiedenen öffentlichen beziehungsweise sozialen Gremien. – Ehrenbeamter ist, wer zur ehrenamtlichen
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