Ehrenamt

Ehrenamt, die Wahrnehmung eines öffentlichen Amtes beziehungsweise einer sozialen Aufgabe ohne Bezüge, gegebenenfalls mit Möglichkeiten zur Aufwandsentschädigung; in diesem Sinn auch gesetzlich geregelt, z. B. Tätigkeiten als Schöffe bei Gerichten, als Wahl-, Bewährungs- oder Erziehungshelfer oder in verschiedenen öffentlichen beziehungsweise sozialen Gremien. – Ehrenbeamter ist, wer zur ehrenamtlichen

Werke

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.