Sozialversicherung und private Krankenversicherung
Privat versicherte Patienten (etwa 9 % der Bevölkerung) schließen mit dem Arzt einen Behandlungsvertrag ab, aus dem sich auch der Vergütungsanspruch des Arztes gegenüber dem Patienten ergibt. Grundlage für die Berechnung ist die Gebührenordnung für Ärzte, von der jedoch durch Einzelvereinbarung abgewichen werden kann. Die Patienten können die vom Arzt ausgestellte Rechnung
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