Berufsorganisation
Jeder Arzt gehört kraft des Gesetzes der für ihn örtlich zuständigen Ärztekammer an; wenn er vertragsärztlich tätig sein will, gehört er auch obligatorisch der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung an. Daneben gibt es freiwillige Zusammenschlüsse in wissenschaftlichen Fachgesellschaften und in freien Berufsverbänden, welche die speziellen, zumeist wirtschaftlichen oder berufspolitischen Belange der Ärzteschaft insgesamt
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