Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung ist eine Pflichtversicherung der Arbeitnehmer gegen die wirtschaftlichen Folgen der Arbeitslosigkeit.
Der Träger ist die Bundesagentur für Arbeit und die ausführenden Behörden sind die Arbeitsagenturen. Die Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgebracht. Die Arbeitslosenversicherung gewährt in der Regel für ein Jahr Arbeitslosengeld in Höhe von 60 %, bei Erwerbslosen mit Kind 67 % des letzten Nettolohns.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe