Arbeitshaus

Arbeitshaus, früher Anstalt zum Vollzug einer vom Gericht neben der Strafe angeordneten Maßregel der Besserung und Sicherung; mit Inkrafttreten des 1. Strafrechtsreformgesetzes von 1969 weggefallen. – Auch Österreich kennt kein Arbeitshaus mehr. Für die Schweiz Arbeitserziehungsanstalt.

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