Staatsgeheimnisse
Staatsgeheimnisse, in Deutschland nach der Legaldefinition des § 93 Absatz 1 StGB Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und vor Ausspähung durch eine fremde Macht geheimgehalten werden müssen, um die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit abzuwenden. Keine geschützten Staatsgeheimnisse sind »illegale
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