Aliudleistung (Privatrecht)

Aliudleistung [lateinisch aliud »das andere«], Privatrecht:

Falschleistung, d. h. Lieferung einer anderen als der verkauften Sache. Die Aliudleistung ist rechtlich einem Sachmangel gleichgestellt. Wird die gelieferte falsche Sache vom Käufer zurückgewiesen, so besteht der primäre Erfüllungsanspruch fort. Wird sie jedoch als Erfüllung angenommen, so hat der Käufer die Sachmängelrechte aus § 437 BGB (Gewährleistung).

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