Absprache im Strafverfahren
Absprache im Strafverfahren, umgangssprachlich Deal [diːl, englisch],
in der Strafprozessordnung (StPO) nicht vorgesehene, in der Praxis jedoch nicht seltene Verständigung über Stand und Aussichten des Verfahrens zwischen Verteidiger und Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren oder zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten in der Hauptverhandlung. Durch das Legalitätsprinzip sind das »Aushandeln« eines Straftatbestandes und ein »Prozessvergleich« im Strafverfahren in der Regel ausgeschlossen.
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