Änderungskündigung (Arbeitsrecht)
Änderungskündigung, Arbeitsrecht:
die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, verbunden mit dem gleichzeitigen Angebot, das Arbeitsverhältnis unter geänderten Bedingungen fortzusetzen (§ 2 Kündigungsschutzgesetz), oder im weiteren Sinn die Androhung einer Kündigung für den Fall, dass der andere Teil nicht in die Änderung der Arbeitsbedingungen einwilligt. Im letzten Fall bleibt das Arbeitsverhältnis mindestens bis zum Ausspruch
Informationen zum Artikel
Quellenangabe