Massenentlassung (Arbeitsrecht)
Massen|entlassung, anzeigepflichtige Entlassung, Arbeitsrecht:
anzeigepflichtige einmalige oder etappenweise Entlassung von Arbeitnehmern durch eine vom Arbeitgeber veranlasste Kündigung; eine Massenentlassung liegt nach § 17 Absatz 1 Kündigungsschutzgesetz vor, wenn in Betrieben mit mehr als 20 und weniger als 60 Arbeitnehmern mehr als 5, bei 60 bis weniger als 500 Arbeitnehmern 10 % oder mehr als
Informationen zum Artikel
Quellenangabe