Massenentlassung (Arbeitsrecht)

Massen|entlassung, anzeigepflichtige Entlassung, Arbeitsrecht:

anzeigepflichtige einmalige oder etappenweise Entlassung von Arbeitnehmern durch eine vom Arbeitgeber veranlasste Kündigung; eine Massenentlassung liegt nach § 17 Absatz 1 Kündigungsschutzgesetz vor, wenn in Betrieben mit mehr als 20 und weniger als 60 Arbeitnehmern mehr als 5, bei 60 bis weniger als 500 Arbeitnehmern 10 % oder mehr als

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.