Zwing und Bann
Zwing und Bann, im Mittelalter die dörfliche Herrschafts- und Gerichtsgewalt über Dorf und Feldflur, Dienste (Mühlenbann, Backofenzwang u. a.), Ämterbesetzung (Holzgraf, Förster, Flurschütz) u. Ä., besonders im alemannischen Rechtsgebiet. Sie konnte geistlichen oder weltlichen Grundherren zustehen und verband sich dann mit der Niedergerichtsbarkeit zur Dorfherrschaft.
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