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Historisch betrachtet markiert der Zwei‑plus‑Vier‑Vertrag das Ende der sogenannten »Nachkriegsordnung«. Dieser Begriff steht für die Situation nach dem Zweiten Weltkrieg, in der die Siegermächte besondere Einflussrechte in Deutschland (in BRD und DDR) hatten, etwa Truppenstationierung oder Mitspracherechte. Mit dem Vertrag wurden viele dieser Vorbehalte aufgehoben, und die Kontrolle der Alliierten
Mitwirkende
Dr. Melanie Carina Schmoll
Quellenangabe
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