Zweckbetrieb
Zweckbetrieb, Begriff des Steuerrechts (§§ 65 ff. AO): Verfolgt eine Körperschaft steuerbegünstigte gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke und übt sie eine Tätigkeit aus, die auf Erzielung von Einnahmen gerichtet ist (wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb), so entfällt für diese Tätigkeit die Steuerbegünstigung, sofern es sich nicht um einen Zweckbetrieb handelt. Ein derartiger
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