Vereinsbesteuerung

Ver|einsbesteuerung, die steuerliche Behandlung von Vereinen. Rechtsfähige und nicht rechtsfähige Vereine unterliegen grundsätzlich der Körperschaft-, Vermögen-, Erbschaft- und – soweit sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten – der Gewerbesteuer. Vereine, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, sind von diesen Steuern befreit; außerdem sind Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche

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