Zusatzversorgung
Zusatzversorgung, in der DDR neben den Renten der Sozialversicherung und der Staatlichen Versicherung aus verschiedenen Zusatzversorgungssystemen (z. B. für die wissenschaftliche und technische Intelligenz, Mitarbeiter des Staatsapparates) gezahlte Rente (Betriebsrente). Dazu gehören auch die aufgrund der Anordnung über die Einführung einer Zusatzrentenversorgung für die Arbeiter und Angestellten in den wichtigsten
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