Alterssicherung der Landwirte
Alterssicherung der Landwirte, gesetzliche Rentenversicherung für selbstständige Landwirte, deren Ehegatten und mitarbeitende Familienangehörige. Sie wird seit 1. 1. 1995 durch das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte vom 29. 7. 1994 (Abkürzung ALG) geregelt. Ursprünglich war die Rentenversicherung der Landwirte durch das Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte vom 27. 7.
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