Zusatzrente

Zusatzrente, in der DDR ab 1971 aufgrund einer freiwilligen Zusatzrentenversicherung (FZR) bestehende Möglichkeit, das Einkommen über 600 DM mit Beiträgen zu belegen und damit die Rente aufzustocken. Ansprüche aus der FZR wurden in die gesetzliche Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland überführt. Die FZR ist keine Zusatzversorgung.

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