Pensionskasse (betriebliche Altersversorgung)
Pensionskasse [auch paŋˈzi̭oːn-], betriebliche Altersversorgung: eine steuerbefreite, versicherungsförmige, vom Arbeitgeber unabhängige rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die den Arbeitnehmern oder ihren Hinterbliebenen Rechtsansprüche auf ihre Versorgungsleistungen einräumt.
Sie ist als Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung eine Sonderform einer Lebensversicherungsgesellschaft, die in der Regel nur bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern, und zwar die Angehörigen eines oder mehrerer Trägerunternehmen (Arbeitgeber), versichert. Die Kasse steht unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und muss bestimmte Anlagevorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) beachten. Beitragszahler können Arbeitgeber und Arbeitnehmer sein.
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