Zollrecht
Für die Mitgliedsstaaten der EU ist die Erhebung von Zöllen weitestgehend gemeinschaftlich geregelt. Rechtsgrundlage ist der seit 1. 1. 1994 für alle Mitgliedsländer der Gemeinschaft verbindliche Zollkodex der EG vom 12. 10. 1992 (nebst Durchführungsverordnung), der die grundlegenden Vorschriften für den Warenverkehr mit Drittländern zusammenfasst. Er regelt die Behandlung
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