Zivilsenat
Zivilsenat, Richterkollegium bei den Oberlandesgerichten (Vorsitzender Richter und zwei weitere Berufsrichter) und dem Bundesgerichtshof (Vorsitzender Richter und vier weitere Berufsrichter). Besondere Senate bestehen in Landwirtschafts-, Kartell- und Baulandsachen, ferner in der anwaltlichen Berufsgerichtsbarkeit und der Disziplinargerichtsbarkeit der Richter und der Notare.
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