Zivilsenat

Zivilsenat, Richterkollegium bei den Oberlandesgerichten (Vorsitzender Richter und zwei weitere Berufsrichter) und dem Bundesgerichtshof (Vorsitzender Richter und vier weitere Berufsrichter). Besondere Senate bestehen in Landwirtschafts-, Kartell- und Baulandsachen, ferner in der anwaltlichen Berufsgerichtsbarkeit und der Disziplinargerichtsbarkeit der Richter und der Notare.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.