Geschichte
Zins war bereits im Alten Orient als Preis für Geld- und Naturalienleihe (Geld- und Fruchtzins) bekannt. Im antiken Rom wurde der Geldzins (lateinisch usurae »Nutzen«) zunächst im Zwölftafelgesetz geregelt und auf einen Höchstsatz von 1⁄12 des Kapitals beschränkt. Seit der jüngeren Republik galt der Höchstsatz der »centesimae usurae« (1 %
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