Zeitgesetz (Recht)

Zeitgesetz, Recht:

1) in der allgemeinen Rechtslehre ein Gesetz, das kraft ausdrücklicher Bestimmung oder seinem Inhalt nach nur für einen vorübergehenden Zeitraum gilt. Im Strafrecht werden von Zeitgesetzen Straftaten erfasst, die während der Gültigkeit des Gesetzes begangen wurden (§ 2 Absatz 4 StGB); dies gilt, anders als bei sonstigen Gesetzen, auch dann,

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