Wohnbauförderungsbeitrag

Wohnbauförderungsbeitrag, in Österreich (seit 1952) erhobene zweckgebundene Abgabe zur Förderung der Errichtung von Wohnhäusern mit Kleinwohnungen. Abgabepflichtig sind Dienstnehmer und -geber sowie Heimarbeiter und ihre Auftraggeber. Der Wohnbauförderungsbeitrag beträgt 5 % der Beitragsgrundlage (Bemessungsgrundlage) in der Kranken- beziehungsweise der Pensionsversicherung und ist von den Dienstgebern einzubehalten. Der Wohnbauförderungsbeitrag ist im

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