Wirtshausverbot
Wirtshausverbot, Nebenstrafe des schweizerischen StGB (Artikel 56); das Verbot, für sechs Monate bis zu zwei Jahren Gastwirtschaftsräume, in denen alkoholische Getränke angeboten werden, zu betreten, wenn die Tat, derentwegen eine Hauptstrafe ausgesprochen wurde, auf übermäßigen Alkoholgenuss zurückzuführen ist. Das Wirtshausverbot ist im revidierten Allgemeinen Teil des StGB (1. Quartal
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