Wirtshausverbot

Wirtshausverbot, Nebenstrafe des schweizerischen StGB (Artikel 56); das Verbot, für sechs Monate bis zu zwei Jahren Gastwirtschaftsräume, in denen alkoholische Getränke angeboten werden, zu betreten, wenn die Tat, derentwegen eine Hauptstrafe ausgesprochen wurde, auf übermäßigen Alkoholgenuss zurückzuführen ist. Das Wirtshausverbot ist im revidierten Allgemeinen Teil des StGB (1. Quartal

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.