Kurzarbeit
Kurzarbeit, vorübergehende Herabsetzung der betriebsüblichen Arbeitszeit. Zweck der Kurzarbeit ist die Erhaltung von Arbeitsplätzen trotz fehlender Kapazitätsauslastung infolge Auftragsmangels. Soll mit der Einführung von Kurzarbeit eine Lohnkürzung einhergehen und bestehen keine tarifvertraglichen Vereinbarungen für diesen Fall, so muss entweder eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat oder eine entsprechende Vereinbarung mit
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