Willenserklärung
Willens|erklärung, grundlegender Begriff des Privatrechts: Als Willenserklärung wird eine Willensäußerung verstanden, die darauf zielt, dass ein bestimmter rechtlicher Erfolg eintreten soll, z. B. eine vertragliche Verpflichtung. Vielfach wird für eine Willenserklärung auch der Ausdruck Rechtsgeschäft gebraucht; dieser Begriff ist allerdings ungenau, da er auch den erreichten Erfolg umfasst.
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