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Wiederbeschaffungswert (Betriebswirtschaftslehre)

Wiederbeschaffungswert, Betriebswirtschaftslehre:

der Anschaffungswert, den ein Vermögensgegenstand zum Zeitpunkt seiner Wiederbeschaffung (voraussichtlich) hat. Der Wiederbeschaffungswert ist aus dem Wiederbeschaffungspreis auf dem Beschaffungsmarkt unter Berücksichtigung der Beschaffungsnebenkosten zu ermitteln (Wiederbeschaffungs- oder Reproduktionskosten).

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