Wiederbeschaffungswert (Betriebswirtschaftslehre)
Wiederbeschaffungswert, Betriebswirtschaftslehre:
der Anschaffungswert, den ein Vermögensgegenstand zum Zeitpunkt seiner Wiederbeschaffung (voraussichtlich) hat. Der Wiederbeschaffungswert ist aus dem Wiederbeschaffungspreis auf dem Beschaffungsmarkt unter Berücksichtigung der Beschaffungsnebenkosten zu ermitteln (Wiederbeschaffungs- oder Reproduktionskosten).
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