Reproduktionskosten
Reproduktionskosten, die Ausgaben, die im Fall einer Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung eines Vermögensgegenstandes zu einem bestimmten Zeitpunkt (Bewertungsstichtag) aufzuwenden wären. Zu unterscheiden sind die Reproduktionskosten für einen Vermögensgegenstand gleichen Alters und gleicher Güte (Reproduktionsaltwert) von den Reproduktionskosten für einen neuen Vermögensgegenstand (Reproduktionsneuwert). Die Reproduktionskosten kommen zum Tragen bei der Bewertung
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