Widmung (katholisches Kirchenrecht)

Widmung, katholisches Kirchenrecht:

die kirchliche Indienststellung beziehungsweise Ingebrauchnahme von Gegenständen und Orten (Gebäuden, Begräbnisstätten) durch Benediktion und Konsekration (Weihungen, lateinisch Dedicatio; Dedikation).

Quellenangabe

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