Verfassungsrechtliche Normierungen des Widerstandsrechts
Bestrebungen, das Widerstandsrecht zu institutionalisieren, gab es verschiedentlich, z. B. im frühneuzeitlichen Naturrecht und in der französischen Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789. In Deutschland hat die Erfahrung mit der nationalsozialistischen Diktatur dazu geführt, dass das Widerstandsrecht in einigen Länderverfassungen verankert worden ist: Hessen (1946), Bremen (1947), Berlin (1950),
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