Widerstandsrecht

Verfassungsrechtliche Normierungen des Widerstandsrechts

Bestrebungen, das Widerstandsrecht zu institutionalisieren, gab es verschiedentlich, z. B. im frühneuzeitlichen Naturrecht und in der französischen Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789. In Deutschland hat die Erfahrung mit der nationalsozialistischen Diktatur dazu geführt, dass das Widerstandsrecht in einigen Länderverfassungen verankert worden ist: Hessen (1946), Bremen (1947), Berlin (1950),

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.