Widerstand

Widerstand und Widerstandsrecht

Ideengeschichtlich ging die politische Opposition aus dem mittelalterlichen Widerstandsrecht hervor, aus dem sich eine Oppositions- und eine Revolutionslehre entwickelten. In der Bundesrepublik legt Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes (aufgenommen im Rahmen der Notstandsverfassung) die Ausübung eines verfassungsgemäßen Widerstandsrechtes für den Fall des Widerstandes gegen Bestrebungen fest, die gegen die

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.