Nichtigkeitsklage (Gesellschaftsrecht)

Nichtigkeitsklage, Gesellschaftsrecht:

Geltendmachen bestimmter schwerer Mängel durch Nichtigkeitsklage gegen die Gesellschaft, v. a. die Nichtigkeit der Gründung einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft wegen eines wesentlichen Mangels der Satzung (§ 275 Aktiengesetz, § 75 GmbH-Gesetz, § 94 Genossenschaftsgesetz). Auch ein Hauptversammlungsbeschluss einschließlich des festgestellten Jahresabschlusses kann so für nichtig erklärt werden (§§ 243, 256

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.