Nachschusspflicht (Gesellschaftsrecht)

Nachschusspflicht, Gesellschaftsrecht:

die in der Satzung (Gesellschaftsvertrag) einer GmbH festgesetzte Pflicht der Gesellschafter, über die Stammeinlagen hinaus Einzahlungen an die Gesellschaft zu leisten. Über die Einforderung der Nachschüsse beschließt die Gesellschafterversammlung. Einer unbeschränkten Nachschusspflicht kann sich der Gesellschafter durch Abandon entziehen. In der AG besteht keine Nachschusspflicht. In der Insolvenz einer Genossenschaft

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