blanko
blanko [in Anlehnung an neuhochdeutsch blank von italienisch bianco »weiß« (d. h. »unbeschrieben«)],
im engeren Sinn leer, unbedruckt, unbeschrieben, unliniert (von Papier); im weiteren Sinn nicht (vollständig) ausgefüllt (von unterschriebenen Formularen, Wertpapieren). – Blankowechsel, unvollständig ausgestellter Wechsel, bei dem derjenige, der den Wechsel begibt, den Empfänger in der Regel unwiderruflich ermächtigt, die Wechselurkunde zu vervollständigen; das Ausfüllungsrecht kann mit der Urkunde übertragen
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