Beschwerde (Wehrrecht)

Beschwerde, Wehrrecht:

nach der Wehrbeschwerdeordnung (WBO) dem Soldaten zur Abwehr unrichtiger Behandlung durch Vorgesetzte oder Dienststellen der Bundeswehr oder bei Verletzung durch pflichtwidriges Verhalten von Kameraden zur Verfügung stehendes Mittel. Über die nach Ablauf einer Nacht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Beschwerdeanlasses einzulegende Beschwerde wird schriftlich durch den zuständigen Disziplinarvorgesetzten

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