Warenverkehrsfreiheit
Warenverkehrsfreiheit, Grundsatz, nach dem alle Behinderungen und Einschränkungen des grenzüberschreitenden Warenverkehrs innerhalb der EG untersagt sind, fixiert im EG-Vertrag (Artikel 23 ff.). Die Warenverkehrsfreiheit zählt zu den »Vier Freiheiten« des Europäischen Binnenmarkts und gilt seit 1994 auch für die EFTA-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum).
Informationen zum Artikel
Quellenangabe