Europäischer Binnenmarkt
Europäischer Binnenmarkt, zum 1. 1. 1993 in Kraft getretene Vereinbarung auf dem Weg zur wirtschaftlichen Integration innerhalb der Europäischen Gemeinschaften (EG) mit dem Ziel der Schaffung einer Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Danach sind die EG (seit 1. 12. 2009: ist die Europäische Union [EU]) ein Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie
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