Rechtsangleichung
Rechts|angleichung, die Angleichung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften, soweit dies innerhalb der EG für das ordnungsgemäße Funktionieren des gemeinsamen Marktes (Europäischen Binnenmarktes) erforderlich ist (Artikel 3 Buchstabe h EG-Vertrag); diese gehört zu den Augaben der Organe der EG. Erforderlich ist die Rechtsangleichung, wenn sich die Unterschiedlichkeit der innerstaatlichen Rechtsvorschriften hemmend auf
Informationen zum Artikel
Quellenangabe