Waldschutz
Waldschutz, die Bewahrung des Waldbestands vor Schaden sowie auch die Mehrung des Waldes. Das Bundeswaldgesetz vom 2. 5. 1975 regelt (zum Teil nur mit Rahmenvorschriften) die Nutz-, Schutz-, Erholungs- und Wirtschaftsfunktion des Waldes. Es besteht z. B. ein allgemeines Rodungsverbot (Umwandlung in eine andere Nutzungsart) und eine Bewirtschaftungsverpflichtung für
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar