Waise (Familienrecht)

Waise [althochdeutsch wiso, verwandt mit mittelhochdeutsch entwisen »verlassen von«, althochdeutsch wīsan »meiden«], Familienrecht:

Kind, dessen Eltern gestorben sind (Vollwaise); ist nur ein Elternteil gestorben, ist es Halbwaise.

Quellenangabe

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