Enzyklopädie

Enzyklopädie
Login

Vorzugsklage

Vorzugsklage, im Rahmen der Zwangsvollstreckung die Klage eines Pfand- oder Vorzugsgläubigers auf vorzugsweise (seltener: abgesonderte) Befriedigung aus dem Erlös der verwerteten Pfandsache (§ 805 ZPO). Die Vorzugsklage steht v. a. den Inhabern gesetzlicher besitzloser Pfandrechte (z. B. Vermietern) zu, die der Vollstreckung zwar nicht widersprechen, sich aber den Erlös

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.