Vorhand (Recht)
Vorhand, Recht:
dem Optionsrecht verwandter, rechtlich nicht eindeutig einzuordnender Begriff, der ein Rechtsverhalten bezeichnet, durch das sich jemand verpflichtet, einen Gegenstand dem Vorhandberechtigten anzubieten, bevor er ihn anderweitig veräußert oder vermietet.
Quellenangabe