Norm (Recht)

Norm [mittelhochdeutsch norme, von lateinisch norma »Winkelmaß«, »Regel«] die, -/-en,  Recht:

Rechtsnorm, eine rechtliche Sollensanforderung in Form einer abstrakt-generellen Regelung, die grundsätzlich an jeden gerichtet ist. Sie besteht häufig aus Tatbestand und Rechtsfolge (z. B. »Wer ... verletzt, ist ... verpflichtet«). Die einzelne, in Satzform gebrachte Norm bezeichnet man als Rechtssatz. Neben vollständigen Rechtsnormen gibt es unvollständige, insbesondere erläuternde,

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.