Vorbehalt der Alliierten
Vorbehalt der Alliierten, Bezeichnung für die im Genehmigungsschreiben der drei westlichen Militärgouverneure angebrachten Vorbehalte zu dem vom Parlamentarischen Rat am 8. 5. 1949 beschlossenen Grundgesetz. Sie bezogen sich auf Berlin und Deutschland als Ganzes sowie die Wiedervereinigung. Durch den Zwei-plus-vier-Vertrag vom 12. 9. 1990 wurde der Vorbehalt der Alliierten
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