Pariser Verträge
Pariser Verträge, ein internationales Vertragswerk, unterzeichnet in Paris am 23.10.1954 (Pariser Konferenzen), in Kraft getreten am 5.5.1955, verband völkerrechtlich die Aufhebung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland mit deren Verteidigungsbeitrag im Rahmen der Westeuropäischen Union (WEU) und der NATO.
Bis zum Inkrafttreten des Zwei-plus-vier-Vertrages (15.3.1991) bildeten die Pariser Verträge die völkerrechtliche Grundlage der Bundesrepublik Deutschland in ihren äußeren Beziehungen.
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